AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der League-M Europe GmbH (nachfolgend League-M genannt) im Zusammenhang mit der Vermarktung von Online-Medien. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.
1. Begriffsbestimmungen/ Vertragsgegenstand
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Sinne der Verträge, die auf der Basis dieser Bedingungen abgeschlossen werden, gelten als „Werbeauftrag“ alle Vereinbarungen über die Platzierung eines oder mehrerer „Werbemittel“ im Internet, aus einem Text, einem oder mehreren Bildern, auch in Kombination mit Text, mit Tonfolgen oder Bewegtbildern (Video/Banner), mit einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten/Seiten im Bereich des Auftraggebers herstellt (Link), bestehende, an ein breites Publikum gerichtete Informationen.
Die League-M übernimmt die Beratung und Vermarktung bezüglich Werbung auf den jeweiligen Internetseiten ihrer Vermarktungspartner. Ein Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Auftrag eines Werbekunden an die League-M zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen, sowie jegliche Kombinationen daraus. Ein "Werbekunde" ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die die League-M Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.
2. Vertragsschluss
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch die Auftragsbestätigung (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Vereinbarung gedeutet werden.
Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen mit der Agentur zustande. Soll ein Werbetreibender Werbekunde werden, muss er von der Agentur namentlich benannt werden. Die League-M ist berechtigt, von den Agenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
Die AGB der League-M für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags geltenden Fassung. Der Werbekunde hat League-M jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per E-Mail anzuzeigen.
Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber der League-M (d.h. die gebuchten Werbeflächen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der League-M vorliegt. Die League-M ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.
Für den Werbeauftrag sowie für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der League-M und dem Werbekunden gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von League-M, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn League-M solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Abwicklungsfrist
Wenn dem Auftraggeber einzelvertraglich das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt ist, muss der Abruf innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss erfolgen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufene Werbeleistungen verfallen unter fortbestehender Vergütungspflicht des Auftraggebers.
4. Werbeschaltung
Die League-M wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Werbefläche für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche des jeweiligen Werbeflächenbetreibers platzieren.
Die League-M wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch League-M vorgegebenen Format berichten.
Maßgeblich sind die von der League-M über die Ad-Server der jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf deren Werbefläche die Werbemittel ausgespielt werden, ermittelten Daten. Sollten andere Messmethoden gewünscht werden, ist dies vor Anzeigenschaltung zu vereinbaren. Die daraufhin von League-M gelieferten Messergebnisse der jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf deren Werbefläche
die Werbemittel ausgespielt werden, sind maßgeblich. Die entstehenden Kosten der Messung werden in diesem Fall dem Werbekunden weiterbelastet. Eine unangemeldete Messung des Werbekunden ist unzulässig.
Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen.
Der Werbekunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Die buchbaren Werbeformen und Platzierungen beinhalten keine Garantie auf eine Darstellung im unmittelbar
sichtbaren Bereich (first screen). Die in der Preisliste genannten Preise beziehen sich auf Auslieferungen sowohl im sichtbaren als auch im nicht sichtbaren Bereich. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Sofern League-M eine Darstellung im sichtbaren Bereich garantiert, ist der Kunde zur Zahlung eines Aufschlags verpflichtet.
Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist League-M berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie als solche kenntlich zu machen oder zu verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort "Anzeige" zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
5. Ablehnung
Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, kann die League-M ablehnen oder sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte zum Gegenstand haben. Ändert der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die
Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Bestimmung, kann die League-M das betreffende Werbemittel, bzw. den Auftrag sperren und die Veröffentlichung beenden.
6. Schutzrechte
Der Auftraggeber ist Inhaber aller Rechte an den Werbedaten und stellt die League-M von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Werbedaten entstehen können. Der Auftraggeber übertr.gt der League-M und dem jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die Werbemittel ausgespielt werden, alle für die Veröffentlichung der Werbung im Internet erforderlichen Rechte örtlich unbegrenzt, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages notwendigen Umfang.
7. Preise
Der Preis für einzelne Werbeaufträge richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten, gültigen Preisliste der League-M. Sofern die
League-M unabhängig von der jeweils aktuell gültigen Preisliste ein Angebot mit Sonderpreisen erstellt, gelten gegebenenfalls ergänzend, abweichende Sonderkonditionen, die im Zusammenhang mit dem Sonderpreis gesondert vereinbart
werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen auch für die Sondervereinbarung fort. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die die League-M oder der jeweilige Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die Werbemittel ausgespielt werden, nicht zu vertreten haben, bzw. aufgrund einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die League-M nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen
dem tatsächlich gewährten Nachlass und dem der tatsächlichen Menge an gebuchten Leistungen entsprechenden Nachlass an den Anbieter zurückzuerstatten. Ist vertraglich mit dem Kunden eine Vergütung auf Basis von AdImpressions oder Clicks vereinbart, so ist für die Höhe des Vergütungsanspruchs die Ermittlung der Ad Impressions oder Clicks durch den AdServer der League-M bzw. des jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die Werbemittel ausgespielt werden, maßgeblich.
8. Gewährleistung
Fehler in Hard- und Softwarekomponenten, die von der League-M bzw. vom jeweiligen
Werbeflächenbetreiber nicht zu vertreten sind, stellt keine fehlerhafte oder Schlechtleistung dar. Bei einem Ausfall des AdServer über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden (fortlaufend) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitpunkt des Ausfalls, falls die gebuchte Zeit nicht nachgeholt werden kann. Bei sonstigen Störungen, die die Durchführung eines Auftrages verhindern und nicht von der League-M bzw. des jeweiligen
Werbeflächenbetreibers vertreten sind, wird der Werbeauftrag, soweit möglich und dem Auftraggeber zumutbar, nachgeholt, ohne dass die vertraglich vereinbarte Vergütung wegen der zeitverzögerten Ausführung des Auftrages gemindert wird.
Die League-M bzw. der Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die Werbemittel ausgespielt werden, stellt für die Schaltung von Werbeflächen eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen dieses technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht garantiert.
9. Haftung
Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der League-M oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die League-M nur dann, wenn sie gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet hat oder wenn ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges der League-M mit einer vertraglich geschuldeten Leistung besteht. Ersatzansprüche für Sach- und Vermögensschäden, die nicht Verzugsschaden sind, bestehen gegen die League-M nur dann, wenn sie die vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen muss (Schadensersatz statt der Leistung). Diese Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung der League-M geht nicht über den vertragstypischen Schaden hinaus.
Die League-M haftet nicht für die Inhalte der von ihr vermarkteten Seiten Dritter. Verantwortlicher ist der jeweilige Werbeflächenbetreiber.
10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der League-M sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit er nicht als Nachlass bereits in der Rechnung ausgewiesen ist, zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.
Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt der Anbieter zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die League-M kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlungen verlangen.
11. Kündigung, Stornomöglichkeit
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bis zu 5 Tagen (bei Aufträgen inkl. Content Integrationen bis zu 3 Wochen, sofern mit der Erstellung noch nicht begonnen wurde) vor Buchungsbeginn können Werbeaufträge kostenfrei vom Auftraggeber gekündigt werden.
Eingehende Stornierungen innerhalb von 5 Werktagen bzw. 3 Wochen vor Schaltungsbeginn werden grundsätzlich pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 50% des stornierten Auftragsvolumens berechnet. Bei Content Integrationen, die innerhalb von 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn storniert werden oder mit deren Erstellung bereits begonnen wurde, und bei Stornierungen von Werbemitteln
nach Beginn der Platzierung, beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Brutto-Media-Auftragsvolumens. Dem Werbekunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder kein geringerer Aufwand entstanden ist. Der League-M bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden. Die bis zum Vertragsende von der League-M, bzw. von dem jeweiligen Werbeflächenbetreiber der gebuchten Werbefläche, erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
12. Informationspflicht des Anbieters
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, stellt die League-M die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von drei Werktagen nach Beendigung des Werbeauftrags/Ende der Schaltung für den Auftraggeber zum Abruf bereit.
13. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
14. Sonstiges
Die League-M ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus den Werbeaufträgen an andere Unternehmen zu übertragen.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt.
15. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der League-M Europe GmbH, im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz der League-M Europe GmbH auch Gerichtsstand. Für die Durchführung sämtlicher abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 - CISG).
Stand Januar 2025

